Unordnung ist Anarchie! Alles muss seine Ordnung haben! Die Küche ist ein eigenständiges Territorium innerhalb der Wohnung, und es bedarf eines eigenen Regelkataloges, um dieses Territorium zugänglich und auch für Gastköche nutzbar zu machen.
Das untenstehende Dokument wird im Küchenterritorium aufgehängt und erlangt mit sofortiger Wirkung Gültigkeit.
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Wohnungsordnung
§ 1. Küchenrichtlinien 1)
Stand: 10.03.2014
§ 1.1 Präambel
- Abs. 1: Hinterlasse alles so, wie du es vorfinden willst!
- – oder bei diesbezüglicher Schmerzfreiheit: .. dass die Küche benutzbar, d. h. sauber ist!
- Abs. 2: Es gilt das Prinzip der ARBEITSVERMEIDUNG: Schmutz lieber umgehend entfernen als erst
dann, wenn er bereits angetrocknet ist. Kein Überkochen lassen. Unnötiges Verwenden von
zu vielen Gerätschaften vermeiden (-> Energieverschwendung durch mehr
Spülmaschinendurchläufe). - Abs. 3: Diese Küche ist eine Hippy-Küche. Energieverschwendung ist scheisse und teuer!
- Abs. 4: Achtung: Benutzte Herdplatten sind heiß!
§ 1.2 Herd
- Abs. 1: Zur Topf-/Pfannengröße passende Platte wählen (wegen: Energieverschwendung).
- Abs. 2: Zum Flüssigkeiten aufkochen: Deckel auf den Topf setzen (-> Flüssigkeit wird schneller heiss,
-> Energieverschwendung). - Abs. 3: Plattenhitze anpassen: Kochendes Wasser kocht auch auf halber Plattenleistung noch (->
Energieverschwendung). - Abs. 4: Platte ausschalten, sobald Erzeugnis fertig ist, oder auch schon kurz vorher (->
Energieverschwendung). - Abs. 5: Beim Aufheizen des Ofens zeitnah das zu backende Produkt einschieben und den Ofen
zeitnah ausschalten (-> Energieverschwendung).
§ 1.3. Sauberkeit
- Abs. 1: Nach dem Hantieren mit Lebensmitteln, durch die die Hände fettig oder gemüsig oder
sonst wie beschmutzt werden: HÄNDE WASCHEN, NICHT andere Gegenstände anfassen
und dadurch das Material großzügig weiterverteilen. Siehe § 1.4, Abs. 1. - Abs. 2: Hände dürfen auch an der Küchenspüle gewaschen werden, es ist ein vollwertiges
Waschbecken. - Abs. 3: Nach dem Kochvorgang Arbeitsflächen und ggf. Herd, Spüle und Boden (hier nur grobe
Tropfflecken) abwischen, sonstige Reste entfernen.
§ 1.4 Kochutensilien
- Abs. 1: Kochutensilien wie Würzer, Tetrapacks, Spülbürsten, Wasserhähne NIEMALS mit fettigen
oder schmutzigen Fingern anfassen, siehe § 1.3, Abs. 1. - Abs. 2: Alle Gegenstände nach dem Kochen wieder an ihren Platz stellen.
§ 1.5. Schmutziges Geschirr
- Abs. 1: Grobe Verunreinigungen entfernen, anschließend in die Spülmaschine stellen.
- Abs. 2: Geschirr nicht einfach in die Spüle werfen.
- Abs. 3: Einzuweichende Töpfe/Pfannen/sonstige Behältnisse rechts der Spüle abstellen. Der
Bereich links der Spüle ist für SAUBERES Geschirr oder frisch gewaschenes Gemüse
gedacht. - Abs. 4: Sollten nach dem groben Vorspülen klebrige Überreste im Spülbecken vorhanden sein:
Diese entfernen.
§ 1.6 Lappen und Handtücher
- Abs. 1: Grobe Verunreinigungen in Pfannen und Töpfen mit der blauen Spülbürste entfernen (diese
anschließend wieder halbwegs sauber machen), NICHT mit Handtüchern, Lappen oder
Schwämmen. - Abs. 2: Zum Abwischen der Arbeitsflächen dient der Lappen. Diesen nach dem Wischen wieder
säubern, auswringen und flach zum Trocknen ablegen. - Abs. 3: Die Handtücher dienen zum Abtrocknen der Hände, NACHDEM diese gewaschen wurden.
Sie dienen nicht zum Entfernen von Schmutz!
§ 1.7 Müll / Recycling
- Abs. 1: Leere Verpackungen gehören in der Regel in den gelben Sack (Schublade). Alle Flüssigkeiten
bis auf „Tropfwasser“ entfernen (Gestank aus der Tüte, Auslaufen vermeiden). - Abs. 2: Organischer Müll gehört in den Kompost. Auch Fleisch.
- Abs. 3: Dinge, die niemand mehr anfassen will, wie benutzte Hygieneartikel oder auch stark
beschmutze Recyclingprodukte, gehören in die Mülltonne. Ggf. „tropfende“
Verschmutzungen zuvor entfernen.
Checkliste vor dem Verlassen der Küche
- Kochutensilien verräumt (wieder dort wo sie vorher waren bzw. in der Spülmaschine)?
- Arbeitsplatten/Herd abgewischt?
- Leere Verpackungen / Kompost / Müll weggeräumt?
- Geruch: Fenster auf kipp oder ganz zu?
- Herd aus?
- Radiostecker gezogen?
- Licht aus?
- Tür geschlossen / offen je nach Zugangsmöglichkeiten für Katzen? (Situationskontext beachten!)
1) Verfehlungen werden je nach Schwere geahndet. Die Schwere wird durch den
entscheidungstragenden Admiral festgelegt; die Definition kann subjektiven Schwankungen
unterliegen. Auf Wunsch des Angeklagten kann eine Anhörung zur Beurteilung der Vergehensschwere
angesetzt werden. Der Admiral dient dabei als einziges Jurymitglied. Im Falle der nachgewiesenen
Schuld des Angeklagten spricht er zudem eine angemessene, individuell festgelegte Strafe aus.
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